Bezeichnung | Termin | Kommentar |
Pferdeführerschein Umgang | nach Absprache | |
Bodenarbeit | nach Absprache | |
Longierabzeichen LA5 | nach Absprache | |
Doppellongenkurs | nach Absprache | |
Fahrabzeichen 5 | nach Absprache | |
Schnupperkurs Fahren / Auffrischungskurs | nach Absprache | |
Aufgabe des Pferdeführerschein Umgang ist, dem Teilnehmer Handlungskompetenz zum sicheren und pferdegerechten Umgang mit dem Pferd in alltäglichen Situationen zu vermitteln. Der Pferdeführerschein soll den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit dem Pferd fördern.
Damit ist der Pferdeführerschein Umgang mit dem Pferd eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Basispasses Pferdekunde, der ab 2020 ersetzt wird. Das heißt, der Pferdeführerschein -Umgang- ersetzt den Basispass Pferdekunde ab 2020 und ist Zulassungsvoraussetzung für die Abzeichen ab Stufe 5 (Reiten, Fahren, Voltigieren, Longieren).
Unsere Leistungen
Theorie:
Praxis:
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Das Thema Bodenarbeit umfasst die Basis für sicheren und tierschutzgerechten Umgang mit dem Pferd.
Alle Pferdehalter wünschen sich ein motiviertes, interessiertes Pferd, das gern auf leichte Hilfen des Menschen reagiert. In diesem Lehrgang werden Grundlagen zur Bodenarbeit mit dem Pferd erarbeitet. Das Vertrauen des Pferdes, die Kommunikation und Harmonie zwischen Mensch und Pferd sollen dabei verbessert werden.
Die Prüfung besteht aus vier Teilen:
Teil 1: Theoretische Einführung und Grundlagen der Bodenarbeit
Teil 2: Führtraining
Teil 3: Gelassenheitstraining
Teil 4: Geschicklichkeitstraining
Während des Vorbereitunsgkurses werden alle prüfungsrelevanten Themen verarbeitet.
Voraussetzungen für Longierer und Pferd
Voraussetzung für den Erwerb des Longierabzeichens LA 5 ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Pferdeführerschein Umgang (früher Basispass) oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6 und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die an einem Tag abgelegt werden.
Teilprüfung Longieren
Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes.
Beurteilt werden:
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispass Pferdekunde und die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5 auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers.
Stationsprüfungen:
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem.Anforderungen der Kl. E
Station 2
Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Versicherungsvorschriften, Grundzüge der LPO
Station 3
Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr
Station 4
Bodenarbeit: Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorfürhung oder Führen analog Gelassenheitsprüfung (GHP)/Verfassungsprüfung, Mithilfe/Grundsätze/Sicherheit beim Verladen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
Sie wollten schon immer mal eine Kutsche fahren, oder Sie möchten vielleicht Ihren Mann oder Frau fürs Pferd begeistern . . .
Oder Sie möchten mal ein besonderes Erlebnis unter Pferdefreunden haben . . .
Für alle die es schon immer mal wissen wollen bieten wir einen Schnupperkurs an.
Leistungen
Die Theorieteil bestehend aus:
und einem Praxisteil bestehend aus: